Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Vekehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Geschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Wir helfen schnell, machen Ihre Ansprüche tagesaktuell geltend und sorgen für eine schnelle Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Werkstatt, damit Sie mit den Reparaturkosten nicht in Vorlage treten müssen. Auch bei der Auswahl eines Gutachters sind wir gern behilflich.
Sie haben außerdem das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Sie können selbst bestimmen, in welcher Fachwerkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Sollte Ihnen die Versicherung dagegen eine Werkstatt vorschreiben wollen, dann verweisen Sie auf uns. Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei zu entscheiden, was mit Ihrem beschädigten Fahrzeug geschieht, ob Sie es reparieren lassen wollen oder nicht.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ansprüche auf Nutzungsausfall oder die Inanspruchnahme eines Mietwagens zu.
Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt, dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, außerdem auf den Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und den Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt.
Gut zu wissen: Die wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten aufgebracht, manchmal auch verunsichert. Voreilige, übereilte Schuldeingeständnisse oder fehlerhafte Unfallberichte können Sie im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Bewahren Sie daher einen kühlen Kopf und beachten Sie gleich am Unfallort ein paar grundlegende Regeln. Informationen finden sie in dem Merkblatt "Nach dem Verkehrsunfall“ herausgegeben von der "Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte" im "Deutschen Anwalt Verein".
Ein Exemplar des Unfallberichtes sollten Sie vorsorglich stets im Handschubfach bei sich führen.
Unsere Kanzlei ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte. So ist sichergestellt, dass unser Wissen stets auf dem aktuellen Stand bleibt und wir Ihre Rechte bestmöglich vertreten werden.
Ihre Ansprechpartnerin ist H. Seitz.