Abofallen im Internet

Wer hat noch nie ein Programm aus dem Internet heruntergeladen, wie z.B. einen Pdf-Creator, sich eine Route berechnen lassen oder auf einer Seite angemeldet, um ein Rezept herunterzuladen?

Haben Sie dann auch noch einige Wochen später ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung, den Jahresbeitrag für ein Abo zu zahlen, dann sind Sie in die sog. Abofalle getreten. Als Sie Ihre Daten ins Internet eingegeben haben, haben Sie ganz einfach das kleine Sternchen übersehen, an dem dann am untersten Rand der Seite darauf hingewiesen wird, dass mit der Eingabe der Daten ein Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen wird.

Was also tun? Die Erfahrung zeigt, dass es letztlich egal ist, ob Sie einfach gar nicht reagieren oder den Vertrag widerrufen, die 1. Mahnung kommt bestimmt. Wenig später folgt die 2. Mahnung, die Abgabe ans Inkassobüro, die Androhung eines Mahnverfahrens und eines negativen Schufa-Eintrags. Und nicht zu vergessen: immense Mahnkosten.

Trotz allem Druck, der auf diese Weise aufgebaut wird: bezahlen Sie nicht! Juristisch gesehen, ist überhaupt kein Vertrag zustande kommen. Auch ist den Verbraucherzentralen kein Fall bekannt, indem eine negative Schufa-Eintragung erwirkt wurde. Wenn Sie die Nerven haben, sitzen Sie es aus. Oder aber suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, denn die Erfahrung zeigt uns, dass in den meisten Fällen ein einziges anwaltliches Schreiben ausreicht, um die Maschinerie zu stoppen.

Der einzige Fall, indem Sie jedoch unbedingt handeln müssen, ist der äußerst unwahrscheinliche, dass ein Mahnbescheid gegen Sie beantragt wurde. Hiergegen müssen Sie den Widerspruch erheben.

Henrike Seitz, Rechtsanwältin